Neue Regelungen: Das Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) und die CO2-Abgabe ab dem 01.01.2024 für thermische Abfälle

Um den Ausstoß von Treibhausgasen zu verringern, hat die Bundesregierung im Rahmen des Klimapakets das Brennstoffemissionshandelsgesetz verabschiedet. Ab dem 01.01.2024 sind Anlagenbetreiber, darunter Restmüllverbrennungsanlagen und Holzheizkraftwerke, verpflichtet, CO2-Emissionszertifikate zu erwerben. Eine Berechnungstabelle des Bundesfinanzministeriums, unterstützt durch AVV, wird von den Anlagen auf die Preise für Entsorgungsdienstleistungen angewendet. Die Kosten der Zertifikate werden in den kommenden Jahren weiter ansteigen, um eine Lenkung basierend auf der Verursachung durch die CO2-Bepreisung zu fördern.

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