Ein zertifizierter Entsorgungsfachbetrieb
… benötigt weder eine gesonderte abfallrechtliche Transportgenehmigung noch eine zusätzliche Genehmigung für Vermittlungsgeschäfte,
… bietet maximale Transparenz bei gleichzeitiger Optimierung der Betriebsabläufe und Senkung der Kosten,
… erhält Erleichterungen im Nachweisverfahren,
… hat auf dem Markt Wettbewerbsvorteile, da Auftraggeber davonausgehen können, mit ihrer Entscheidung für ein solches Unternehmen ihrer Sorgfaltspflicht nachgekommen zu sein,
… reduziert die Gefahr für den Auftraggeber, dass auf ihn Haftungsansprüche zukommen, auf ein Minimum,
… wird vom Kunden erwartet.
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Das Entsorgungsfachbetriebs-Zertifikat als Download finden Sie hier