Ersatzbaustoffverordnung

Zum 1. August 2023 trat die bundeseinheitliche Ersatzbaustoffverordnung in Kraft, die sowohl für Verwender wie auch Hersteller mineralischer Ersatzbaustoffe relevante Änderungen und neue Pflichten mit sich bringt.

Welchen Einfluss wird die Verordnung auf das Recycling von Bauabfällen haben?

„Insbesondere mit der Ersatzbaustoffverordnung sollen unter anderem die Ziele der Kreislaufwirtschaft gefördert und die Akzeptanz für Ersatzbaustoffe verbessert werden. Dadurch können auch Potentiale zur weiteren Steigerung des Recyclings von Bau- und Abbruchabfällen für den Einsatz in technischen Bauwerken erschlossen werden…“

Quelle: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz

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